| Veranstaltung: | AG Stadtentwicklung/ Mobilität/ Energie |
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| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 01.10.2019, 12:32 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
KB1NEU: Klimaschutz und Bauen
Text
Wir fordern einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050.
Da der energetische Standard der Bestandsgebäude meist noch auf Stand ihrer
Entstehungszeit ist, besteht hier das größte Einsparpotential.
Wir wollen daher die energetische Gebäudesanierung zielgerichtet und effektiv
vorantreiben. Dies kann gelingen, indem man neue Energieeffizienztechnologien
anwendet und regional angepasste und technologieoffene Verpflichtungen im
Bestand vorantreibt. Eine Stellschraube könnte hier ein kommunales Förder- und
Modernisierungsprogramm unter energetischen und demografischen Aspekten sein,
oder eine enge Kooperation mit der Wohnungsgenossenschaft Neumarkt.
Des Weiteren können strengere Vorgaben für kommunale Gebäude sinnvoll sein, wie
auch vertraglich festgelegte energetische Standards beim Verkauf oder Verpachten
von kommunalen Grundstücken.
Wenn Neumarkt ihre kommunalen Liegenschaften mit Wärme aus erneuerbaren Energien
versorgt, bietet sie dem Versorger eine verlässliche Infrastruktur für einen
garantierten Wärmeabsatz.
Wir wollen daher mehr wärmeeffizientes Bauen und Sanieren, ganzheitliche
Quartierslösungen (z.B. Flugfeldplatz), mehr Zusammenarbeit mit dem Gewerbe vor
Ort und mehr Wärmenetze.
Wir setzen uns dafür ein, dass Energiewende und Wärmewende mehr zusammen gedacht
werden.
In städtischen Räumen stehen Gebäude selten für sich alleine, sondern in
vielfältiger Beziehung zu ihrer Umgebung. Bei der Planung spielen sowohl
technische, als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte eine Rolle.
Mit integrierten Quartierskonzepten können sowohl eine höhere Gesamteffizienz,
als auch eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben werden. Gerade dicht
bebaute und bewohnte Gebiete, wie die Neumarkter Innenstadt, können durch ein
gemeinsames Wärmenetz sparsamer versorgt werden, wie mit einem Biogas-
Blockheizkraftwerk oder Holzheizkraftwerk. Klima-und Denkmalschutz sollten
zusammen gedacht werden, so kann eine Solaranlage auf einem benachbarten Neubau
auch für das denkmalgeschützte Gründerzeithaus daneben genutzt werden.
Wir wollen, dass Neumarkt seine vielfältigen Gestaltungs- und
Umsetzungsinstrumente nutzt. Bei der Ausweisung von Bauland und dem Verkauf
kommunaler Grundstücke können sie z.B. die Nutzung Erneuerbarer Energien
vorschreiben. Im Flächennutzungs- und Bebauungsplan sowie der Bausatzung soll
die Stadt Neumarkt Kriterien für eine regenerative Energieversorgung festlegen
und auf diese Weise private Investitionen in die Erneuerbaren fördern. Bei der
Veräußerung kommunaler Grundstücke kann die Stadt so z.B. durch den Kaufvertrag
umfangreich Einfluss nehmen. Das kann der Anschlusszwang an ein Nahwärmenetz
sein oder die Nutzung von Sonnenenergie bedeuten (wie es in Tübingen oder
Konstanz bereits umgesetzt wird). Zudem setzen wir uns für eine kommunale
Solarberatung für Privatpersonen, als auch Baugruppen ein.
Bei allen Forderungen sollte man die Verteilung der Kosten dennoch nicht außer
Acht lassen. Es ist wichtig, die Lasten bei denjenigen abzufedern, welche am
wenigsten haben. Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten für einkommensschwache
Haushalte sind daher sinnvoll. Dazu braucht es oft nur einfache Maßnahmen, wie
professionelle Energiesparberatungen anzubieten, kostenlose Energiesparartikel
zu verteilen, Ausbildung von BewohnerInnen zu EnergieberaterInnen auszubilden,
oder einen kommunalen oder Stadtwerk-Sozialfond einzurichten, wie es z.B.
Friedrichshafen oder Tübingen gemacht hatben.